Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“
Die Landesregierung Baden-Württemberg kämpft aktiv gegen Hass und Hetze. Mit dem Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ hat sie ein klares Zeichen gesetzt. Hier werden die Maßnahmen des Ausschusses dargestellt.
Antisemitisches, rassistisches oder anderweitig extremistisches Gedankengut verbreitet sich zunehmend in der realen wie digitalen Welt und befeuert die Entstehung und Verbreitung von Hass und Hetze. Strafrechtlich relevante Hasskriminalität ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. Sie umfasst Straftaten, die an eine Ideologie der Ungleichwertigkeit von Menschen anknüpfen, gespeist aus Vorurteilen vor allem gegen Minderheiten. Bereits in einem früheren Stadium sind es Anfeindungen oder Beleidigungen, die oft im Internet und in den Sozialen Netzwerken verbreitet werden, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden.
Der Koalitionsvertrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU Baden-Württemberg vom 8. Mai 2021 sah die Einrichtung eines Kabinettsausschusses „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ vor, welcher am 14. September 2021 durch den Ministerrat eingesetzt wurde. „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ ist dabei nicht nur der Name, sondern auch das erklärte Ziel des ressortübergreifenden Kabinettsausschusses, dem Innenminister Thomas Strobl vorsitzt. Weitere Mitglieder sind das Staatsministerium, das Ministerium der Justiz und für Migration, das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration sowie das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport.
Alle Ministerien haben im Sinne des gesamtgesellschaftlichen Ansatzes bereits eine Vielzahl an Maßnahmen gegen Hass und Hetze auf den Weg gebracht. Der digitale Aktionsplan verfolgt das Ziel, diese Maßnahmen in digitaler Form sowie auch im Textformat mit weitergehenden Informationen vorzustellen.
Die Vielfalt der Maßnahmen spiegelt das differenzierte Vorgehen des Kabinettsausschusses wider, das Opferbelange berücksichtigt, Täterinnen bzw. Täter in den Blick nimmt und die verschiedenen Erscheinungsformen von Hass und Hetze, auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle, einbezieht. Maßnahmen setzen bereits in einem frühen Stadium an, um ein respektvolles und kommunikatives Miteinander zu fördern. Das kann sowohl die konsequente Strafverfolgung als auch weitreichende Präventions- und Bildungsangebote umfassen.
Für die Stärkung des gesamtgesellschaftlichen Ansatzes wurde darüber hinaus beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg die Task Force gegen Hass und Hetze eingerichtet, deren Mitglieder sich aus polizeiinternen und externen, staatlichen und nichtstaatlichen Partnern zusammensetzen. Als Impulsgeber verfolgt die Task Force u.a. das Ziel, die Medienkompetenz, insbesondere von jungen Menschen, zu verbessern. Weiter hat die Task Force die Funktion, als kompetenzbündelndes und steuerndes Instrument bestehende Maßnahmen zu überprüfen sowie neue Maßnahmen zu initiieren und umzusetzen. Als Kernstück entwickelte sich daraus die Initiative Toleranz im Netz, die die gleichnamige Landingpage mit Melde- und Unterstützungsangeboten im Juli 2022 online gestellt hat.
Die Mitglieder des Kabinettsausschusses treffen sich zweimal im Jahr. Konkret bedeutet dies, dass die Ministerinnen und Minister oder ein benannter Vertreter zusammenkommen. Der Beauftragte der Landesregierung gegen Antisemitismus hat ein Anwesenheitsrecht bei allen Sitzungen. Vertreter der Religionsgemeinschaften oder der Zivilgesellschaft können als Experten zu spezifischen Themen eingeladen werden, die sich zumeist aus aktuellen politischen oder gesellschaftlichen Entwicklungen ergeben. In diesem Austausch werden aktuelle Problemstellungen zu Hass und Hetze sowie der aktuelle Stand der laufenden sowie die weitere Planung und Umsetzung anstehender Maßnahmen beraten und entschieden.
Die Vorbereitung der Sitzungen sowie die Koordination der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird durch eine Geschäftsstelle übernommen, die ebenfalls im Innenministerium angesiedelt ist. Die Arbeit der Geschäftsstelle umfasst alle in diesem Zusammenhang stehenden koordinativen und strategisch administrativen Aufgaben. Dazu zählt die Definition und Erarbeitung von Handlungsfeldern (z.B. der Schutz von Amts- und Mandatspersonen oder die verstärkte Zusammenarbeit mit der LSBTTIQ-Community) und damit zusammenhängenden strategischen Vorgaben, Vorschlägen und Projektideen.
Inhalte der letzten Sitzungen:
Die konstituierende Sitzung erfolgte am 16. November 2021. Im Jahr 2022 kam der Kabinettsausschuss am 5. April sowie am 15. November zusammen. Hierbei wurden vornehmlich die im Koalitionsvertrag gesetzten Schwerpunkte konkretisiert und bearbeitet.
Am 28. Februar 2023 folgte eine Sondersitzung des Kabinettsausschusses mit Vertretenden der Kommunalen Landesverbände. Hierbei wurden die Möglichkeiten zur Verbesserung des Schutzes von Amts- und Mandatstragenden diskutiert, um weitere, über bereits vorhandene Maßnahmen hinausgehende Handlungsfelder zu identifizieren.
Die vierte Sitzung fand am 28. November 2023 statt. Themenschwerpunkt waren die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten und davon ausgehend die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl von Jüdinnen und Juden in Baden-Württemberg sowie die Bekämpfung des Antisemitismus.
Ferner fand am 19. März 2024 eine Sondersitzung des Kabinettsauschusses zum Thema „Gegen Hass und Hetze im Vorfeld der Europa- und Kommunalwahl“ mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände statt. Den inhaltlichen Schwerpunkt bildete die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl für die am 9. Juni 2024 stattgefundenen Kommunal- und Europawahlen.
In der fünften Sitzung am 30. April 2024 legte der Kabinettsausschuss den inhaltlichen Fokus auf mögliche Handlungserfordernisse im Zusammenhang mit Akzeptanz und Sicherheit von LSBTTIQ*-Personen.