Antisemitismus im Netz kann mit Haft bestraft werden

Bereits im August des Jahres 2022 postete Shireen M. eine Fotografie einer jüdischen Gruppe mit einer israelischen Flagge auf Instagram und schrieb darunter: „Ein Selbstmordattentat dort würde lobenswert sein, bei Allah.“ Knapp ein Jahr später am 7. Oktober 2023, am Tag des Angriffs der Terrororganisation Hamas auf Israel, veröffentlichte sie ein weiteres Foto. Darauf zu sehen war ein israelischer Soldat in einer Blutlache liegend, auf dessen Kopf eingetreten wurde. Dieses mal ohne Text.
Noch im gleichen Monat rief Shireen auf derselben Plattform dazu auf, sich in Neukölln zu versammeln, mit Steinen, Stöcken und einer Maskierung auf die Straße zu gehen und „alles an[zu]zünden und [zu] plündern.“ Man würde Neukölln zu Gaza machen. Dieser Aufruf hatte schwere Folgen. Es kam zu Ausschreitungen mit knapp 150 Menschen, 65 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wurden verletzt. Anschließend veröffentlichte Shireen M. einige Videos der Krawalle ebenfalls auf Instagram.

Nach ihrer Anklage wurde sie von der 2. Großen Strafkammer Berlins wegen der Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und die Verbreitung von Propagandamitteln der Hamas zu einer Haft von einem Jahr und 10 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Die Angeklagte streitet alles ab. Sie habe die Fotos „nur“ weitergeleitet und nicht gewusst, dass das zweite Foto vom 7. Oktober von einer Seite der Hamas stammte.
Weil in dem Profilbild des Instagramaccounts der Name der Terrororganisation zu lesen war, kaufte die Richterin die Aussage der Angeklagten nicht ab. Außerdem betonte die Richterin, dass Shireen „Öl ins Feuer geschüttet“ habe, da sie die seit dem 7. Oktober herrschende aggressive Stimmung in Berlin weiter angeheizt hätte.


Die Menschen hätten das Vertrauen in Justiz, Polizei und allgemein in die Demokratie verloren. Shireen habe dazu beigetragen. Da sie allerdings nicht vorbestraft ist und die Posts auf Instagram bereits eingeräumt hatte, sei nur ihre antisemitische Einstellung zu berücksichtigen. Zusätzlich zur verhängten Haftstrafe soll Shireen M. 600 Euro an die gemeinnützige Organisation gegen Hass und Hetze HateAid spenden und mindestens 20 Beratungsgespräche bei einer Beratungsstelle im Bereich Extremismus-Prävention führen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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