Ein Klick mit Folgen: Hassbotschaft weitergeleitet

Ein Klick, der Konsequenzen hat: Ein junger Mann aus dem Landkreis Biberach wurde wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er in einer WhatsApp-Gruppe ein Bild mit einer hasserfüllten Botschaft teilte. Der Beitrag zeigte Adolf Hitler mit einer fremdenfeindlichen Aussage in einer Sprechblase. Der damals 20-Jährige leitete das Bild weiter – laut eigener Aussage, weil er es „witzig“ fand und nicht weiter darüber nachdachte.

Vor dem Amtsgericht Biberach wurde nun deutlich: Auch das Weiterleiten von strafbaren Inhalten kann rechtliche Konsequenzen haben. Die Justiz wertete die Nachricht als Volksverhetzung (§130 StGB) und reagierte mit einer Geldstrafe von 1.800 € unter Bewährungsauflagen.

Der Fall macht deutlich: Wer Hassbotschaften unreflektiert verbreitet, macht sich unter Umständen strafbar – selbst wenn es nur ein „schneller Klick“ war.