Ein Shitstorm, ein Täter
Was kann man tun, wenn man im Internet Opfer von Hass und falschen Unterstellungen wird?
Wer ist die Täterin oder der Täter, wenn doch oft eine ganze Gruppe an Menschen an dem Hatespeech beteiligt ist?
In Österreich hat der oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass eine einzelne Person angeklagt werden kann.
Vor kurzer Zeit hat jemand einen Post im Internet hochgeladen, ohne dessen Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Hierin wurde einem Polizisten eine Straftat unterstellt, die dieser aber gar nicht begangen hatte.
Dies löste einen sogenannten Shitstorm, eine Welle an Hasskommentaren im Netz, aus, der der Polizist zum Opfer fiel.
Zwar wurde durch ein Bild des Polizisten auch der Datenschutz verletzt, schlimmer jedoch ist die durch die Hasskommentare verursachte psychische Belastung. Laut dem österreichischen Gesetz genügt ein Nachweis und das Opfer darf eine Teilnehmerin oder einen Teilnehmer dieses Shitstorms nach Wahl anklagen.
Obwohl eine Vielzahl an Personen an Beschimpfungsprotesten beteiligt waren, musste nur die angeklagte Person 3000 Euro Schadensersatz an den Polizisten zahlen. Zwar besteht für die verurteilte Person die Möglichkeit, sich einen Teil des Geldes von anderen Beteiligten des Shitstorms zurückholen, jedoch wäre der Aufwand immens. Man muss Beteiligte erkennen, kontaktieren und sie zur Zahlung auffordern. Das entsprechende Gesetz impliziert also, dass alle an Hatespeech Beteiligten nicht nur für ihre eigenen Beiträge, sondern auch für die der Mittäterinnen und Mittäter verantwortlich ist.
Zum Artikel: Österreich: Jeder Shitstorm-Teilnehmer haftet alleine für den gesamten Schaden | heise online