FAQ – Häufig gestellte Fragen
Die Task Force gegen Hass und Hetze wurde im Dezember 2021 auf Beschluss des Kabinettsausschusses der Landesregierung „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA-BW) eingesetzt. Die Geschäftsstelle der Task Force gegen Hass und Hetze ist als eigenständige Stabsstelle direkt beim Präsident des LKA-BW angesiedelt und agiert innerhalb und außerhalb der Polizei als Single Point of Contact (SPoC) bei der Bekämpfung von Hatespeech.
Die Task Force bündelt Kompetenzen aus dem Bildungs-, Kultur- und Sicherheitssektor, diese sind:
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- das Landesamt für Verfassungsschutz
- die Landesanstalt für Kommunikation
- die Landeszentrale für politische Bildung
- das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
- das Institut für Bildungsanalysen
- das Landesmedienzentrum
- das Demokratiezentrum
Innerhalb des LKA-BW sind feste Partner der Task Force:
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- der Staatsschutz
- die Landeskriminalprävention
- das Kompetenzzentrum Extremismusprävention
- und das Zentrum für Sicherheitsforschung
Temporär wird die Task Force von den NGO HateAid und der WEISSE RING unterstützt.
Die Task Force gegen Hass und Hetze hat die Aufgabe, Bedrohungen durch Hass und Hetze im Netz zu erkennen und diese aktiv zu bekämpfen. Die Medienkompetenz aller Bürgerinnen und Bürger soll durch die Arbeit der Task Force gestärkt werden. Die Task Force agiert hierbei als Ideengeber und Motor des Kabinettsausschusses, kreativ, crossmedial und ohne Denkverbote.
Dieser besteht aus Mitgliedern der Regierung, die ein einzelnes Thema bearbeiten. Ein Kabinettsausschuss erstellt Entscheidungsvorlagen für die Regierung. Im Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ wirken das Innenressort verantwortlich und unterstützend die Ressorts für Soziales, Kultur, Justiz sowie das Staatsministerium mit. Die KoSt PolAr ist die Koordinierungsstelle dieses Kabinettsausschusses und beim Landespolizeipräsidium angesiedelt. Sie ist Bindeglied zwischen dem Kabinettsausschuss und den beteiligten Ressorts und bereitet die Sitzungen vor. Die KoSt PolAr koordiniert die Arbeitspakete und vergibt Arbeitsaufträge. Die Task Force arbeitet eng mit der KoSt PolAr zusammen.
Eine Meinung spiegelt die persönliche Ansicht, die Überzeugung oder Einstellung wider. Hass wiederum ist ein starkes Gefühl der Ablehnung und der feindseligen Abneigung. Hass muss nicht immer „heißblütig“ sein, sondern kann auch kalt und berechnend eingesetzt werden.
Hasskommentare sind von intensiver Abneigung und Feindseligkeit geprägte Aussagen, die sich gegen eine Person oder auch eine ganze Gruppe richten. Sie können in Social Media aber auch in anderen Bereichen im Internet vorkommen.
Von Hasskriminalität spricht man, wenn Straftaten aufgrund von Vorurteilen, z. B. bezogen auf Nationalität, Religionszugehörigkeit, der sexuellen Orientierung oder dem Geschlecht begangen werden. Wenn nicht nur einzelne Personen, sondern ganze Gruppen aufgrund dieser Zuschreibungen abgewertet werden, spricht man von „gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“. Hasskriminalität wendet sich meist gegen Zufallsopfer einer abgewerteten Gruppe, denen eine ablehnende Botschaft gesendet werden soll. Hasskriminalität fördert, dass Gewalt akzeptiert und eingesetzt wird.
Viele relevante Meldestellen und Ansprechstellen für Betroffene sind auf der Landing-Page www.initiative-toleranz-im-netz.de zu finden. Dort finden sich Hilfsangebote wie z. B. HateAid, die sich auf digitalen Hass spezialisiert haben, die Melde REspect! oder der WEISSE RING, eine Anlaufstelle für Kriminalitätsopfer mit vielen regionalen Büros. Auf der Website www.infovictims.de hält der WEISSE RING zudem eine Vielzahl von Informationen für Opfer von Straftaten bereit.
JA! Auch wenn Hasskommentare nicht strafbar sind, können diese verletzend sein. Die Polizei lässt niemanden hilflos zurück und unterstützt alle Betroffene, oft in enger Zusammenarbeit mit Hilfseinrichtungen. Nahezu alle Ansprechstellen für Betroffene bieten Hilfe unabhängig von der Strafbarkeit der Kommentare an. Bei den Social Media Plattformen kann eine Löschung der verletzenden Kommentare auch von Betroffenen selbst beantragt werden.
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Über die Social Media Seiten direkt, über die Meldestellen oder durch die Hilfseinrichtungen. Bei allen Straftaten ist es wichtig, dass die Hasskommentare erst nach Abschluss der Ermittlungen durch die Polizei gelöscht werden.
Wer gesetzeswidrig attackiert wird, ist nicht schuld! Je nach Thema und persönlichem Statement, kann dies jedoch Hasskommentare auslösen, dessen sollte sich jeder bewusst sein und sich darauf vorbereiten, um angepasst reagieren zu können. Trotzdem der Präventionstipp: „Das Internet vergisst nichts“: Es lohnt sich, darüber nachzudenken, bevor man etwas postet! Netiquette hilft!
Häufig ist eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (bspw. Rassismus, Misogynie, Abwertung bestimmter religiöser Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Herkunft, sozialer Status etc.) der Hintergrund für den Hass im Netz. Die Haterinnen und Hater wägen sich zusätzlich in einer vermeintlichen Anonymität und lassen sich durch gruppendynamische Prozesse pushen.
Ein mangelndes Selbstwertgefühl und der allgemein feststellbare gesellschaftliche Normenverlust (Hatespeech aus Langeweile, „Spaß“, Macht etc.) kann ursächlich für Hass im Netz sein. Eine wenig gefühlte Selbstwirksamkeit (eigene oder die der Gruppe) in der realen Welt, insbesondere im Hinblick auf die aktuellen Ereignisse (Pandemie etc.) kann zu einer Kanalisierung der Gefühle im Internet (Frustration, Wut, Neid, Angst etc.) führen. Ebenso kann Imponiergehabe und die Abwertung Schwacher („Opfer“ als Schimpfwort) als Ursache für Hatespeech in Frage kommen. Zum Teil handelt es sich um „Überzeugungstäterinnen und Überzeugungstäter“ (Extremistinnen und Extremisten), dafür bezahlte Userinnen und User („Trolle“) oder um maschinell erzeugte Postings („Troll-Fabriken“).
Empfänger von Hasskommentaren werden eingeschüchtert. Dies führt häufig zu einer Schweigespirale. Diskussionen und eine freie Meinungsäußerung werden unterbunden und es kann zu einem Rückzug betroffener und moderater User:innen kommen. Somit wird den „Extremen“ das Feld überlassen und demokratische Strukturen werden gefährdet. Der gesellschaftliche Zusammenhalt kommt durch Hasskommentare ins Wanken. Auf die Sprache (verbale Gewalt) in der digitalen Welt können Taten (weitere Gewalt, Übergriffe) in der analogen Welt folgen.
Es gibt mehrere Strategien, wie Betroffene mit Hasskommentaren umgehen können. Welche Variante zielführend ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Beispiele für mögliche Reaktionsstrategien:
- Ignorieren
- Anzeigen
- Melden und löschen lassen
- Moderieren (don’t feed the troll – feed the audience!)
- (Positiver) Humor (d.h. ohne das Gegenüber anzugreifen)
- Debunking (z.B. Verweis auf Faktenfinder und andere Quellen wie mimi-kama.at)
- Gegenrede: Nachfragen, benennen, entlarven (Fake News), ironisieren, Memes gg. Hatespeech
- Selbstschutz: Persönliche Daten schützen, nicht zu persönlich nehmen, nicht zu viel rechtfertigen
- Pädagogisches Material: Sich einlesen
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen können Hasskommentare über die Meldestellen, wie z. B. Meldestelle REspect! angezeigt werden. Auch andere Meldestellen leiten strafbare Hasskommentare an die Strafverfolgungsbehörden weiter. Es ist auch möglich, direkt bei den Social Media Plattformen Kommentare zu melden und deren Löschung zu beantragen. Straftaten können, müssen aber nicht direkt bei der Polizei gemeldet werden. Nur hier werden jedoch Strafverfahren direkt eingeleitet.
Als erstes muss der Hasskommentar über eine Meldestelle oder bei einer Polizeidienststelle zur Anzeige gebracht werden. In diesem Zuge wird eine Zeugen-/Geschädigtenvernehmung gefertigt. Hierbei ist die Sicherung der Daten (Screenshots, über Provider etc.) sehr wichtig. Wenn eine Täterin oder ein Täter ermittelt wird, folgen i. d. R. strafprozessuale Maßnahmen (Beschuldigtenvernehmung, Durchsuchung, Beschlagnahme etc.). Je nach Straftatbestand erfolgt die Sachbearbeitung durch den Ermittlungsdienst oder durch die Kriminalinspektion „Staatsschutz“. Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, erfolgt die Anzeigenvorlage an die zuständige Staatsanwaltschaft. Vor dort aus wird ein Strafbefehl beantragt und/oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet.
Es kommt auf das jeweilige Verfahren an. Grundsätzlich ist man als Zeugin oder Zeuge verpflichtet vor Gericht auszusagen. Diese Verpflichtung kann auch auf die Vernehmung durch die Polizei erweitert werden.
Sobald Hasskommentare die Schwelle zur Strafbarkeit überschreiten, droht jeder Haterin und jedem Hater eine Strafanzeige. Je nach verwirklichtem Tatbestand können empfindliche Geldstrafen oder in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen folgen.
Beispiele:
- Volksverhetzung auf Facebook (Video mit menschenverachtendem Liedtext wurde veröffentlicht) – 3.500 Euro Geldstrafe.
- Beleidigung und Bedrohung auf Instagram (eine Person hetzt online gegen Flüchtlinge, Ausländer und Juden) - 1 Jahr 6 Monate Gefängnis ohne Bewährung.
- Volksverhetzung, Aufruf zur Begehung von Straftaten auf Facebook (eine Person ruft mehrfach zu Hass und Gewalt gegen ethnische Minderheiten auf. U. a. mit: „Ich bin dafür, dass wir die Gaskammern wieder öffnen und die ganze Brut da reinstecken“) - Geldstrafe 4.800 Euro.