Gesetz über digitale Dienste: Kommission benennt erstmals sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen
Die EU-Kommission hat am 25. April die erste Gruppe von 17 sehr großen Online-Plattformen und zwei sehr großen Online-Suchmaschinen benannt. Diese erreichen mindestens 45 Mio. monatlich aktive Nutzer und unterliegen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) speziellen Verpflichtungen, um Nutzerinnen und Nutzer zu schützen.
Folgende Plattformen wurden benannt:
Sehr große Online-Plattformen:
Alibaba AliExpress, Amazon-Store, Apple AppStore, Booking.com, Facebook, Google Play, Google Maps, Google Shopping, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, TikTok, Twitter, Wikipedia, YouTube, Zalando.
Sehr große Online-Suchmaschinen:
Bing, Google Suche
Die Plattformen wurden auf der Grundlage der Nutzerdaten benannt, die sie bis zum 17. Februar 2023 veröffentlichen mussten.
Nächste Schritte für benannte Plattformen und Suchmaschinen:
Nach ihrer Benennung müssen die Unternehmen nun innerhalb von vier Monaten alle neuen Verpflichtungen des DSA erfüllen. Diese zielen auf die Stärkung und den Schutz von Online-Nutzern, einschließlich Minderjährigen, ab, indem sie von den benannten Diensten verlangen, ihre systemischen Risiken zu bewerten und abzuschwächen und robuste Tools zur Inhaltsmoderation bereitzustellen.
Hintergrund
Am 15. Dezember 2020 legte die Kommission den Vorschlag zum DSA zusammen mit dem Vorschlag zum Digital Markets Act (DMA) als umfassenden Rahmen vor, um einen sichereren, faireren digitalen Raum für alle zu gewährleisten. Der DSA trat am 16. November 2022 in Kraft.
Der DSA gilt für alle digitalen Dienste, die Verbraucher mit Waren, Dienstleistungen oder Inhalten verbinden und schafft umfassende neue Verpflichtungen für Online-Plattformen zur Verringerung von Schäden und zur Bekämpfung von Risiken im Internet, führt einen starken Schutz für die Online-Nutzerrechte ein und unterstellt digitale Plattformen einem einzigartigen neuen Rahmen für Transparenz und Rechenschaftspflicht.
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