Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Bei Hetze in WhatsApp-Chat droht fristlose Kündigung
Wie vertraulich ist die Kommunikation in privaten WhatsApp-Gruppen? Beleidigungen und Hetze gegen Arbeitskollegen und Vorgesetzte können den Job kosten, wenn die Chats öffentlich werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Wer sich in privaten WhatsApp-Gruppen beleidigend, rassistisch oder sexistisch über Arbeitskollegen oder Vorgesetzte äußert, kann fristlos gekündigt werden. Der Schutz der vertraulichen Kommunikation gilt nicht in jedem Fall. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden. Die Richter verhandelten den Fall einer WhatsApp-Gruppe befreundeter Arbeitskollegen, die in Hannover-Langenhagen bei der Fluggesellschaft TUIfly beschäftigt waren.
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