Vorsicht bei Vorverurteilungen – auch in eigener Sache!
Anfeindungen, Vorverurteilungen bis hin zu Morddrohungen – nicht selten geht die Kommentierungsmaschinerie los, wenn auf Social Media oder anderen Wegen ein Sachverhalt publik wird, der empörungswürdig scheint. Vermutlich erinnern sich noch die meisten an die Causa Gil Ofarim, als der Musiker im Oktober 2021 behauptete, in einem Leipziger Hotel Opfer von Antisemitismus geworden zu sein. Der beschuldigte Mitarbeiter wurde im Anschluss bedroht und musste zeitweise zum eigenen Schutz sein gewohntes Umfeld verlassen (nähere Informationen hier). In der sich anschließenden Gerichtsverhandlung räumte Ofarim ein, dass sich der Vorfall anders zugetragen hatte und seine Vorwürfe nicht der Wahrheit entsprachen (nähere Informationen hier).
In Freiburg geriet nun aktuell eine Kindertagesstätte durch eine einzelne Person in den Fokus. Die als Influencerin bezeichnete Frau hatte unbewiesene Behauptungen zum dortigen Missbrauch von Kindern in den Sozialen Medien verbreitet (nähere Informationen hier). Auch hier wurden in reaktiven Kommentaren teilweise Morddrohungen ausgesprochen. Die Plattform TikTok hat den Account der Userin gesperrt, die Polizei ermittelt. Den Automatismus der vorschnellen Be- und Verurteilung erlebt auch die Polizei bei der Berichterstattung ihrer Einsätze immer wieder. Dabei geht es nicht nur darum, dass veröffentlichte Inhalte tatsächlich anders vorgefallen sein könnten, sondern vor allem um den Umgang damit.
Die Sozialen Medien und auch der gesellschaftliche Diskurs leben von Austausch. Dabei ist es wichtig und richtig, sich eine Meinung zu bilden und zu diskutieren. Auch Spekulationen und Hypothesen sind selbstverständlich erlaubt. Dies gilt natürlich auch für Sachverhalte wie in Leipzig oder Freiburg. Wer aber Menschen zum Beispiel beleidigt, bedroht oder tätlich angreift macht sich strafbar – off- und online! Auch die Plattformen können aus solchen Vorfällen ihre Konsequenzen ziehen, siehe TikTok. Bei medial aufbereiteten Sachverhalten gibt es, oftmals bei Bekanntwerden von Geschehnissen, eine noch unzureichende Faktenlage, nicht alle Informationen sind bekannt und können berücksichtigt werden. Wenn es sich in solchen Fällen um den Verdacht einer Straftat handelt, stehen auch polizeiliche Ermittlungen am Anfang und es ergibt sich noch kein vollständiges Bild. Eine Sachlage kann sich also mit fortschreitender Zeit deutlich ändern oder sogar komplett ins Gegenteil verkehren. Unsere Botschaft: „Bleiben Sie sachlich, machen Sie sich ein möglichst vollständiges Bild, urteilen Sie nicht vorschnell und begehen Sie vor allem selbst keine Straftat! Damit schaden Sie nur sich selbst.“