Zwei interessante Berichte aus dem „Behörden Spiegel Newsletter“ Nr. 1017 vom 12.12.2022:
450 antisemitische Vorfälle
(BS) Insgesamt 450 antisemitische Vorfälle dokumentierte die Recherche und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) Berlin von Januar bis einschließlich Juni 2022. Das sind weniger Vorfälle als im ersten Halbjahr 2021, als dem Projekt für den gleichen Zeitraum 574 antisemitische Vorfälle inklusive Nachmeldungen bekannt wurden. Im ersten Halbjahr 2022 ereigneten sich neun Angriffe, zehn gezielte Sachbeschädigungen, zehn Bedrohungen und 417 Fälle verletzenden Verhaltens. Darüber hinaus hat die Informationsstelle Kenntnis über vier antisemitische Massenzuschriften. Die 417 Fälle verletzenden Verhaltens enthalten 17 Versammlungen, auf denen antisemitische Inhalte dokumentiert wurden. 97 Einzelpersonen wurden im ersten Halbjahr tätlich angegriffen, bedroht oder auf andere Weise antisemitisch angefeindet. Von dieser Gesamtzahl waren 78 Personen jüdisch, israelisch oder wurden als solche adressiert, bei den anderen handelte es sich unter anderem um Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, von Parteien, der Presse, der Polizei oder um Personen, deren Hintergrund unbekannt ist. In 261 Vorfällen richteten sich die antisemitischen Anfeindungen gegen jüdische oder israelische Institutionen. Das Internet und insbesondere Soziale Medien macht die RIAS als mehrheitlichen Tatort (66 Prozent) aus. Für die physisch verübten Taten lässt sich kein überwiegender Tatort ausmachen. Die RIAS führt Vorfälle in allen zwölf Berliner Bezirken auf.
Ein Tag gegen den Hass
(BS) Zum achten Mal beging die deutsche Polizei den Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings. Die Polizei setzt damit ein klares Signal, denn Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können.
Hohe Dunkelziffer vermutet: Polizeibehörden in 14 Bundesländern führten im Rahmen des Aktionstages insgesamt 91 polizeiliche Maßnahmen durch, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen. Das Bundeskriminalamt (BKA) koordinierte die Maßnahmen. Zwar weisen die polizeilich erfassten Fallzahlen von Hasspostings einen Rückgang von 7,5 Prozent auf (2021: 2.411; 2020: 2.607), allerdings ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Denn viele strafrechtlich relevante Posts werden nicht angezeigt, nur den Netzwerkbetreibern gemeldet oder in geschlossenen Foren und Diskussionsgruppen geäußert. Die Strafverfolgungsbehörden haben folgerichtig von diesen Postings keine Kenntnis. Das BKA sieht deshalb keinen Anlass, um Entwarnung zu geben. Hass und Hetze im Netz seien Nährboden für Radikalisierung und Impulsgeber für Gewalttaten. Aus diesem Grund bitten die Polizeien um Unterstützung bei der Bekämpfung der Hasskriminalität im Netz. Neben der Meldung bei den Betreibenden von Social-Media-Plattformen sei auch die Anzeige bei der Polizei notwendig. “Wenn Sie auf Hasspostings im Netz stoßen oder selbst Opfer sind, sollten Sie dies bei der Polizei anzeigen. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit, über die Sie solche Straftaten auch anonym anzeigen können“, erklärt das BKA.